Die Art des Krankentransportes stellt eine ärztliche Verordnungsleistung dar. Diese Verordnung bildet die Grundlage für unseren Patiententransport. Krankentransporte sind in der Regel durch die Krankenkassen zu genehmigen und werden dann in vollem Umfang, ohne den gesetzlichen Eigenanteil, übernommen.
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind:
- akute Notfallfahrten
- Einweisungen zur stationären Behandlung
- Ambulante Operationen
- Nachstationäre Behandlungen (bis 14 Tage nach Aufenthalt)
- Entlassungen aus dem Krankenhaus
Sollte bei Fahrtantritt keine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen, muss Ihnen der volle Fahrpreis für das angeforderte Einsatzmittel in Rechnung gestellt werden. Für eine vergebliche Anfahrt berechnen wir pauschal die Hälfte der einfachen Kosten für das angeforderte Einsatzmittel.
Sie können unsere Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Tarife. Selbstverständlich können Sie sich auch dazu über unsere Mitarbeiter Bereich Rechnungswesen informieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.